AZAV-Zertifizierung

Wer Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführt, benötigt dafür eine Zulassung durch sogenannte fachkundige Stellen, die auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Arbeitsmarktdienstleister tätig werden. Die fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind, die für längstens fünf Jahre erteilt werden kann.

Die GUF ist seit 2003 als Bildungsträger zertifiziert und wird jährlich mit Rezertifizierungsaudits und AMDL-Prüfdiensten überprüft. Die Konformitätsbewertung und Zertifizierung der GUF-Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wird durch die TQCert GmbH dokumentiert, eine unabhängige und selbstständige Gesellschaft mit Sitz in Kassel.